Die Umsetzung eines Bauvorhabens ist aufwendig.
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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Viele Bauherren und Käufer von Wohneigentum fürchten Mängel und damit verbundenen jahrelangen Ärger. 2018 wurde das Baurecht reformiert, um den Verbraucher stärker zu schützen. Bauherren erfahren in diesem Beitrag, was zum Thema Bauverträge wichtig ist.

Bauverträge kündigen

Wer seinen Bauvertrag außerordentlich kündigen möchte, muss den Unternehmer zuvor abmahnen, beziehungsweise eine Frist setzen, um Abhilfe zu schaffen. Teilkündigungen für einzelne Teile einer Leistung sind nunmehr ebenfalls möglich. Der Bauherr zahlt im Falle einer Kündigung grundsätzlich nur für Leistungen, die bis zur Kündigung erbracht wurden. Nach der Kündigung besteht ein Anspruch auf gemeinsame Feststellung des Leistungsstandes, die als Grundlage der Abrechnung dient. Bleibt eine Vertragspartei dem Termin fern, so kann auch eine einseitige Dokumentation des Leistungsstandes erfolgen. Nach § 65Oh BGB ist nunmehr bestimmt, dass doe Kündigung von Bauverträgen schriftlich erfolgen muss. E-Mail oder Fax reichen nicht aus.

Was beinhaltet  Bauverträge?

Ein Bauvertrag kann auch ein Vertrag über die Herstellung, Wiederherstellung, die Beseitigung oder den Umbau eines Bauwerks sein. Die vollständige Neuerrichtung eines Gebäudes muss nicht Vertragsgegenstand sein. Auch eine Instandhaltung, die auf einer längerfristigen Zusammenarbeit angelegt ist und für die Konstruktion, den Bestand oder den bestimmungsgemäßen Gebrauch wesentliche Arbeiten betrifft, ist möglich. Einfache Renovierungsarbeiten sind davon abzugrenzen.

Der Bauherr kann auch nach Abschluss des Vertrages noch einseitig die Änderung des Vertrages verlangen. Dieser Aufforderung muss der Unternehmer nachkommen, es sei denn die Durchführung der Änderung ist für ihn unzumutbar. Kommt nachfolgend keine Einigung mit dem Unternehmer über die geänderte Vergütung  zustande, kann nunmehr das Gericht im Eilverfahren hierüber entscheiden.

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Verbraucherbauverträgen: Welche Besonderheiten gibt es?

Auch der Verbraucherbauvertrag ist ein Vertrag über den Bau eines gesamten neuen Gebäudes oder von erheblichen Umbaumaßnahmen. Wichtig ist, dass nicht jeder Bauvertrag mit einem Verbraucher ein Verbraucherbauvertrag ist. Erst dann, wenn die wesentlichen Arbeiten an dem Anwesen aus einer Hand stammen, handelt es sich um einen Verbraucherbauvertrag. Bei diesem muss der Unternehmer den Verbraucher vor Vertragsabschluss über die Vertragsleistungen durch eine Baubeschreibung informieren. Der Verbraucher ist ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht zu belehren. Sind die Arbeiten abgeschlossen, müssen dem Bauherrn die Unterlagen ausgehändigt werden.

Werk-, Bau- oder Verbraucherbauvertrag?

Bei kleineren Bauleistungen handelt sich nicht um Bau- oder Verbraucherbauverträge, sondern um Werkverträge. Im Einzelnen kommt es daher insbesondere auf die Abgrenzung der Vertragstypen an. Neue gesetzliche Vorschriften gelten auch für Architekten- und Ingenieurverträge sowie Bauträgerverträge. Die neuen Regelungen gelten nicht rückwirkend, sondern ausschließlich für Verträge, die nach dem 1.1.2018 abgeschlossen wurden oder erst nach dem 1.1.2018 Rechtswirkungen entfalten.

Über die Rechtsanwaltskammer Koblenz

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Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.
Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie beispielsweise die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Redaktion: www.azetpr.com

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