Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Trennt sich ein Paar, bedeutet das meist, dass einer von beiden aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen wird. Doch nicht immer klappt das von heute auf morgen. Ehegatten, die gemeinsam den Mietvertrag unterzeichnet haben, sind beide Vertragspartner des Vermieters. Möchte also ein Ehepartner ausziehen und den Mietvertrag kündigen, gilt die Vertragsauflösung nicht automatisch für den anderen Ehepartner. Ob nur ein Ehegatte im Vertrag als Mieter eingetragen wurde, spielt keine Rolle. Für Paare einer „wilden“ Ehe gilt etwas anderes.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Unfall ist nicht gleich Unfall – zumindest nicht für die private Unfallversicherung. Ein solcher liegt gemäß Definition der Versicherungen nur dann vor, wenn „ein plötzlich von außen auf den Körper des Versicherten wirkendes Ereignis unfreiwillig zu einer Gesundheitsschädigung führt“.
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer baut, ist nicht immer vor Baumängeln gefeit. Bei jedem Bauschritt ist es ratsam, sich mit dem Handwerker genauestens zu verständigen. Dennoch kann die Kommunikation misslingen.
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Eine Scheidung ist immer sehr belastend und meistens auch teuer. Viele Paare wollen Geld sparen und sich einen Anwalt teilen. Das ist allerdings nicht möglich. Ein Anwalt kann immer nur die Interessen eines Ehepartners vertreten und nur von diesem beauftragt werden. Der andere Ehepartner hat dann keinen Rechtsbeistand. Zu empfehlen ist eine einvernehmliche Scheidung nur dann, wenn sich das Paar wirklich einig ist. Außerdem ist vorausgesetzt, dass das Ehepaar bereits ein Jahr getrennt voneinander gelebt hat und beide den Bund der Ehe auflösen möchten.
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele Häuser sind in den vergangenen Jahren saniert und gedämmt worden, um Heizkosten und die CO₂-Emissionen zu minimieren. Doch durch die Dämmung wird der Raumluftaustausch eingeschränkt. Energetisch sanierte Häuser haben deshalb häufig mit Schimmelbefall zu tun.
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Die Parkplatzsituation ist vor allem in Städten oft dramatisch. Auch wenn es unerfreulich ist, lange nach einem Parkplatz zu suchen, sollten Autofahrer gut überlegen, ob sie ihr Fahrzeug im Halteverbot abstellen. Falschparkern drohen nämlich nicht nur Strafzettel oder das kostenpflichtige Abschleppen ihres Fahrzeugs. Bei Unfällen haften sie unter Umständen mit, auch wenn ihr Fahrzeug gar nicht in Betrieb ist.
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Der Alptraum eines jeden Reisenden am Urlaubsort wird wahr: Man steht am dicht umdrängten Gepäckband, das sich nach und nach lichtet. Dann die schlichte Gewissheit: Der Koffer ist weg. Was nun?
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Manche Beschränkungen durch die Corona-Pandemie werden bereits wieder gelockert. Dennoch wird das Virus das alltägliche Leben noch länger beeinflussen. Was Mieterinnen und Mieter weiterhin wissen sollten, fasst die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer zusammen.
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wie alle Verkehrsteilnehmer können fahrradfahrende Kinder anderen Personen oder Fahrzeugen in die Quere kommen. Verursachen sie Schäden, indem sie einen zerkratzten Kotflügel hinterlassen oder den Lenker eines anderen Rads verbiegen, ist der Ärger auf allen Seiten groß. Auch hier ist das Alter des Kindes entscheidend – und bezogen auf die Aufsichtspflicht der Eltern noch mehr.
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Tobende oder spielende Kinder können schnell einmal einen Schaden verursachen. Geht es dabei beispielsweise um die kaputte Fensterscheibe des Nachbarhauses, ist es keineswegs sicher, dass der Geschädigte eine Erstattung erhält. Denn weder Kinder noch Eltern haften uneingeschränkt.