
Auch für Berufspendler können Fahrgemeinschaften praktisch sein. © Ivan Svyatkovsky_shutterstock.com
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Oft ist es gang und gäbe, dass die Eltern benachbarte Kinder mit zur Schule nehmen. Das ist prinzipiell etwas durchaus Positives, jedoch beinhaltet dies auch einige Tücken. So ist die Frage nach der Haftungslage im Schadensfall oftmals ungeklärt.
Welche Regelungen bei einem verpassten Arzttermin gelten, erfahren Sie im Blogbeitrag zum Thema.
Haftungsfrage klären
Wenn ein Vater beispielsweise seine Tochter und deren Freundin von der Schule abholt und unverschuldet in einen Unfall verwickelt wird, so tritt die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers für die Schäden am Fahrzeug des Vaters und für die Personenschäden ein. Ist der Unfall selbstverschuldet, so kommt die eigene Versicherung für alle Schäden der Mitfahrer auf. Schon seit einigen Jahren wird nicht mehr zwischen entgeltlicher, geschäftsmäßiger oder unentgeltlicher Personenbeförderung unterschieden. Zudem kann der Geschädigte sowohl Schadensersatz- wie auch Schmerzensgeldansprüche gegen den Unfallverursacher geltend machen.
Besser absichern bei einer Fahrgemeinschaft
Wer die Haftung bei der privaten Personenbeförderung im Voraus einschränken will, sollte dies mit einem schriftlichen Vertrag tun. Diese Einschränkung gilt jedoch nicht für vorsätzliches und nur eingeschränkt für grob fahrlässiges Verhalten.
Fahrgemeinschaft bei der Arbeit
Handelt es sich bei der Fahrt um eine vom Arbeitgeber angeordnete betriebliche Fahrt und sind die Insassen Arbeitskollegen des Fahrers, so haftet der Fahrzeuglenker trotz eigenen Verschuldens nicht für Körperschäden der Insassen. Es haftet ausschließlich die gesetzliche Unfallversicherung.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltssuchdienst im Internet unter https://www.rak-sh.de/.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen. Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer.
Wie Sie Verträge formgerecht kündigen, erfahren Sie im Blogbeitrag zum Thema.
Redaktion: AzetPR