Katze und Hund

Bevor Mieter sich ein Haustier zulegen, muss oftmals der Vermieter zustimmen. ©Foto: africa studio_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Nicht nur Hund und Katze – auch Spinnen, Schlangen oder andere Reptilien und Amphibien finden überall ihre Anhänger. Oft kennen Haustierbesitzer jedoch nicht die mietrechtlichen Vorgaben. Generell gilt, dass die Haltung der Haustiere andere Bewohner oder die Mietsache selbst nicht gefährden oder stören darf. Bei lautem Hundegebell können sich beispielsweise Nachbarn gestört fühlen. Eine hohe Anzahl von Aquarien kann sich negativ auf Statik und Gebäudesicherheit auswirken und damit eine Gefährdung darstellen. Erfahren Sie, was bei der Tierhaltung in einer Mietwohung zu beachten ist.