Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele kennen die Aushänge in den Praxen, die darauf hinweisen, dass ein nicht wahrgenommener Arzttermin in Rechnung gestellt werden kann. Ermahnungen dieser Art führen jedoch nicht immer zu einem Schadensersatzanspruch des Arztes. Ob terminsäumige Patienten zahlen müssen, entscheidet der Einzelfall.