Terminkalender

Falls Patienten vergessen, einen Arzttermin abzusagen, können sie im Einzelfall zur Kasse gebeten werden. Darum: Lieber absagen, wenn man verhindert ist. ©Foto: pixabay_pexels.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele kennen die Aushänge in den Praxen, die darauf hinweisen, dass ein nicht wahrgenommener Arzttermin in Rechnung gestellt werden kann. Ermahnungen dieser Art führen jedoch nicht immer zu einem Schadensersatzanspruch des Arztes. Ob terminsäumige Patienten zahlen müssen, entscheidet der Einzelfall.