
Wem Eigenbedarf vorgetäuscht wird, hat anrecht auf eine Zahlung von Schadensersatz. ©Foto: Michal Balog_unsplash
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Vermieter oder Eigentümer haben meist nur begrenzte Möglichkeiten, ihren Mietern zu kündigen. Können sie jedoch Eigenbedarf anmelden, muss der Mieter sich eine neue Wohnung suchen. Falls sich herausstellt, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht ist, droht die Zahlung von Schadensersatz. Der Vermieter macht sich unter Umständen sogar strafbar.