Familie hängt Bild auf

Schönheitsreperaturen sind meist im Vertrag enthalten, können aber rechtsunwirksam formuliert sein. ©Foto: HiveBoxx_unsplash

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Über die Rechte und Pflichten von Mietern beim Auszug kursieren zahlreiche Gerüchte und Irrtümer, die sich hartnäckig halten. So können beispielsweise viele Vertragsklauseln zu Schönheitsreparaturen im Mietvertrag durch den Mieter unwirksam sein. Stellen Mieter hingegen die bis Vertragsende laufenden Mietzahlungen ein, um diese ohne Rücksprache vom Vermieter mit der Kaution verrechnen zu lassen, kann dies erhebliche finanzielle Folgen haben. Mieter oder Vermieter, die sich bezüglich ihrer Rechte und Pflichten absichern und unnötige Kosten vermeiden wollen, sollten sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen.