Bei der Vermietung von Ferienimmobilien ist ein schriftlicher Mietvertrag notwendig.
Privat vermietete Ferienhäuser sind bei Urlaubern beliebt.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Ihre Ferien verbringen viele Urlauber lieber in privaten Unterkünften als im Hotel. Da Eigentümer ihre Ferienimmobilien häufig nur gelegentlich an Wochenenden oder in den Ferien nutzen, liegt eine private Vermietung an Touristen nahe. Wer seine Ferienwohnung oder sein Ferienhaus Gästen überlassen möchte, sollte aber die Rechtslage kennen.

Sicherheit gewährleisten

Damit der Gast die Ferienwohnung gefahrenfrei nutzen kann, hat der Vermieter Parkplätze, Zugänge und Treppen der Wohnung zu sichern. Das Grundstück muss ausreichend beleuchtet sein. Der Vermieter muss die Wege räumen und die Einrichtung so in Stand halten, dass der Gast nicht zu Schaden kommt. Der Abschluss einer zusätzlichen Haftpflichtversicherung kann sinnvoll sein. Für Schäden am Inventar, die während des Aufenthalts beispielsweise durch spielende Kinder oder ein verschüttetes Glas Rotwein entstehen, haftet der Mieter. Wer eine Ferienwohnung mietet, sollte vorab klären, ob die Haftpflichtversicherung solche Schäden deckt. Ein schriftlicher Mietvertrag ist ratsam, um spätere Auseinandersetzungen zu vermeiden. Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer empfiehlt, bei Übergabe und Rückgabe der Wohnung den Zustand des Domizils in einem Übergabeprotokoll festzuhalten.

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Redaktion: www.azetpr.com