
Ein Unfall ist immer ärgerlich, egal ob im In- oder Ausland. Verzweifeln muss jedoch niemand. © Foto: Olaf Naami_shutterstock.com
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Jahr für Jahr zieht es Millionen Deutsche während des Urlaubs ins Ausland. Dabei reisen viele mit dem eigenen Auto oder Wohnmobil. Kommt es jedoch in dem fremden Land zu einem Verkehrsunfall, ist die Verunsicherung oft besonders groß. Glücklicherweise können sich Geschädigte innerhalb der EU und in den Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) auf erhebliche Erleichterungen verlassen.
Schadensregulierung in eigener Sprache
Nach einer EU-Richtlinie können die Schäden nach Auslandsunfällen nicht nur im Unfallland über die Haftpflichtversicherung des Schädigers reguliert werden. Auch im Land des Geschädigten kann die Regulierung über einen sogenannten Schadensregulierungsbeauftragten der verantwortlichen Versicherung erfolgen. Das Regulierungsverfahren wird deutlich vereinfacht, da in der eigenen Sprache korrespondiert werden kann. Auskunftsstelle für die von den ausländischen Versicherern in Deutschland eingerichteten Regulierungsbeauftragten ist der Zentralruf der Autoversicherer/GDV Dienstleistungs-GmbH, Frankenstraße 18, 20097 Hamburg.
Auch im Inland gilt: Auf keinen Fall einfach so vom Unfallort entfernen!
Abwicklung nach den Regeln des Unfalllandes
Grundsätzlich muss aber Folgendes beachtet werden: Um Schadensersatzansprüche abzuwickeln, gilt das Recht des Landes, in dem der Unfall passiert ist. Und hier sind die Unterschiede gravierend: Zum Beispiel sind in Italien die Kosten eines privat hinzugezogenen Sachverständigen nicht erstattungsfähig. In der Schweiz werden Mietwagenkosten generell nur dann bezahlt, wenn nachgewiesen kann, dass die Inanspruchnahme beruflich notwendig war. In der Tschechischen Republik werden Mietwagenkosten, Nutzungsausfall oder Wertminderung überhaupt nicht ersetzt.
Unfälle mit ausländischen Fahrzeugen in Deutschland
Wesentlich einfacher ist die Rechtslage bei Unfällen mit einem ausländischen Fahrzeug in Deutschland. Für die Abwicklung ist hier deutsches Recht maßgeblich. Soweit zum Beispiel für außereuropäische Länder kein Regulierungsbeauftragter in Deutschland ansprechbar ist, übernimmt das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. die Schadensregulierung. Es benennt die deutsche Versicherung, welche den Schadensfall für die ausländische Versicherung abwickelt.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte finden Sie über die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter https://www.rak-sh.de/fuer-buerger/anwaltssuche/.
Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Anwältinnen und Anwälte und ihre Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.
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Redaktion: AzetPR