Die rechtlichen Regelungen bei Fahrgemeinschaften sind nur wenigen bekannt.
Für Berufspendler sind Fahrgemeinschaften praktisch.
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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Sie gel­ten als praktisch, umweltfreundlich und schonen den Geldbeutel: Fahrgemein­schaften stehen – besonders auf dem Weg zur Arbeit – bei Autofahrern hoch im Kurs. Mit den verkehrs- und steuerrecht­lichen Bestimmungen haben sich jedoch die wenigsten Teil­nehmer auseinandergesetzt. Ei­nem unvorhergesehenen Mal­heur folgt daher oft das böse Erwachen. Ungewissheit über rechtliche Regelun­gen kann im Falle eines Unfalls zu großen Ärgernissen führen.

Rechtslage im Schadensfall eindeutig

Wird ein Unfall durch den Fahrer schuldhaft verursacht, ob Fahrzeugbesitzer oder nicht, ist die Rechtslage klar: Der schuldige Fahrer und sein Haftpflichtversicherer müs­sen voll für die Schäden aufkommen.

Komplizierter ist die Rechtslage, wenn der Unfall durch ei­nen technischen Defekt des Fahrzeugs hervorgerufen wird oder gar die Schuldfrage nicht geklärt werden kann. Hier weist die Rechtsanwalts­kammer Koblenz darauf hin, dass die sogenannte Gefährdungshaf­tung zugunsten von Insassen le­diglich bei entgeltlicher und geschäftsmäßiger Personenbe­förderung in Kraft tritt. Auch bei Mitnahme gegen Kostener­stattung tritt die Ge­fährdungshaftung nicht ein.

Insassenunfallversicherung

Eine Absicherung der Insassen ist nur mit Hilfe einer In­sassenunfallversicherung möglich. Solch eine Versiche­rung jedoch gewährt laut Versicherungsbedingungen nur Ansprü­che bei ganz bestimmten Körperschäden. Trägt ein Mitfahrer anderweitige Schäden davon, geht er leer aus.

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechts­anwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuz­nach, Koblenz, Mainz und Trier.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.

Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Redaktion: www.azetpr.com