Für Berufspendler sind Fahrgemeinschaften praktisch.
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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Sie gelten als praktisch, umweltfreundlich und schonen den Geldbeutel: Fahrgemeinschaften stehen – besonders auf dem Weg zur Arbeit – bei Autofahrern hoch im Kurs. Mit den verkehrs- und steuerrechtlichen Bestimmungen haben sich jedoch die wenigsten Teilnehmer auseinandergesetzt. Einem unvorhergesehenen Malheur folgt daher oft das böse Erwachen. Ungewissheit über rechtliche Regelungen kann im Falle eines Unfalls zu großen Ärgernissen führen.
Rechtslage im Schadensfall eindeutig
Wird ein Unfall durch den Fahrer schuldhaft verursacht, ob Fahrzeugbesitzer oder nicht, ist die Rechtslage klar: Der schuldige Fahrer und sein Haftpflichtversicherer müssen voll für die Schäden aufkommen.
Komplizierter ist die Rechtslage, wenn der Unfall durch einen technischen Defekt des Fahrzeugs hervorgerufen wird oder gar die Schuldfrage nicht geklärt werden kann. Hier weist die Rechtsanwaltskammer Koblenz darauf hin, dass die sogenannte Gefährdungshaftung zugunsten von Insassen lediglich bei entgeltlicher und geschäftsmäßiger Personenbeförderung in Kraft tritt. Auch bei Mitnahme gegen Kostenerstattung tritt die Gefährdungshaftung nicht ein.
Insassenunfallversicherung
Eine Absicherung der Insassen ist nur mit Hilfe einer Insassenunfallversicherung möglich. Solch eine Versicherung jedoch gewährt laut Versicherungsbedingungen nur Ansprüche bei ganz bestimmten Körperschäden. Trägt ein Mitfahrer anderweitige Schäden davon, geht er leer aus.
Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.
Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.
Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.
Redaktion: www.azetpr.com