Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele Arbeitnehmer gehen neben ihrem Beruf einer ehrenamtlichen Tätigkeit nach. Grundsätzlich dürfen sie dies nur in ihrer Freizeit tun. Für Helfer im Katastrophenschutz, Helfer des Technischen Hilfswerks und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr gelten jedoch Ausnahmen.
Schlagwort: Arbeit
Für Berufspendler sind Fahrgemeinschaften praktisch.
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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Sie gelten als praktisch, umweltfreundlich und schonen den Geldbeutel: Fahrgemeinschaften stehen – besonders auf dem Weg zur Arbeit – bei Autofahrern hoch im Kurs. Mit den verkehrs- und steuerrechtlichen Bestimmungen haben sich jedoch die wenigsten Teilnehmer auseinandergesetzt. Einem unvorhergesehenen Malheur folgt daher oft das böse Erwachen. Ungewissheit über rechtliche Regelungen kann im Falle eines Unfalls zu großen Ärgernissen führen.