Eltern müssen die Ausbildung ihrer Kinder unabhängig von der Dauer finanzieren.
Auszubildende fangen in vielerlei Hinsicht klein an.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Es gibt keine feste Altersgrenze, bis zu deren Erreichen Eltern zur Zahlung von Unterhalt gegenüber Kindern verpflichtet sind. Nicht nur Vater und Mutter, auch Tochter und Sohn haben dabei einiges zu beachten. Kommen die Eltern für die Berufsausbildung ihrer Kinder auf, kann von den Kindern verlangt werden, dass sie ihr Berufsziel ernsthaft verfolgen und entsprechende Leistungen nachweisen.

Art der Ausbildung entscheidend

Die Grundregel lautet: Eltern sind verpflichtet, ihren Kindern eine ihren Neigungen und Fähigkeiten entsprechende Vorbildung zu einem Beruf zu finanzieren. Sie werden erst bei wirtschaftlicher Selbständigkeit ihrer Kinder aus der Unterhaltsverpflichtung entlassen. Das Kind muss eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, mit der es ausreichend eigenes Einkommen für seinen Lebensunterhalt verdienen kann. Solange diese Voraussetzung nicht gegeben ist, haben auch volljährige Kinder einen Unterhaltsanspruch gegenüber ihren Eltern. Die Dauer des Unterhaltsanspruchs ist demnach in erster Linie von der Art der Ausbildung eines Kindes abhängig.

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Redaktion: www.azetpr.com