Nicht immer haben ältere Menschen andere in ihrem Umfeld, die sich um ihre Belange kümmern können. © Foto: goodluz_shutterstock.com

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Für Pflegebedürftige, die mit einer Vollmacht nicht vorgesorgt haben, wird vom Amtsgericht ein Betreuer bestellt. Viele empfinden den Einsatz eines Betreuers als Entmündigung. Tatsächlich folgt das Betreuungsgericht jedoch meistens dem Vorschlag des Antragstellers, einen nahen Angehörigen wie den Ehepartner oder eines der erwachsenen Kinder zum Betreuer zu ernennen.

Die betreuende Person muss allerdings gegenüber dem Gericht Rechenschaft über ihre Tätigkeit ablegen, etwa wenn Vermögen zu verwalten ist. In der Regel erfolgt dies einmal jährlich.

Gerichtliche Betreuung kann sinnvoll sein

Betroffene sollten wissen, dass ein Betreuer nicht erst dann zum Einsatz kommt, wenn festgestellt wird, dass der Erkrankte geschäftsunfähig ist. Bereits der Umstand, dass der Betroffene auf Dauer bettlägerig krank ist, kann ein Betreuungsverfahren notwendig machen. Falls der Betreute trotz Erkrankung geistig gesund ist, muss der Betreuer sämtliche Handlungen, die er vornehmen will, mit diesem abstimmen. Bei alleinstehenden Menschen, die keine besondere Vertrauensperson kennen, ist die gerichtliche Betreuung durchaus eine sinnvolle Alternative.

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Vollmacht klug kombinieren

Es besteht die Möglichkeit, eine Vorsorgevollmacht mit einer Patientenverfügung zu verbinden. Diese kann aber auch getrennt von einer Vollmacht oder ohne Vollmacht getroffen werden.

In einer Patientenverfügung können Betroffene festlegen, ob sie für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit in bestimmte, zum Zeitpunkt der Festlegung noch nicht unmittelbar bevorstehende Untersuchungen des Gesundheitszustandes, Heilbehandlungen oder ärztliche Eingriffe zustimmen oder sie untersagen.

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechts­anwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuz­nach, Koblenz, Mainz und Trier.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.

Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Redaktion: AzetPR