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Vertrag wird unterschrieben

Kategorie: Arbeitsrecht Seite 1 von 3

Schwangerschaft in der Probezeit: Kündigungsschutz gilt für alle werdenden Mütter

Schwangerschaft in der Probezeit: Kündigungsschutz gilt für alle werdenden Mütter

Während der Probezeit unterliegen schwangere Mitarbeiterinnen einem besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz. © Foto: Monika Balciuniene_pexels.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Treten Arbeitnehmende eine neue Stelle an, vereinbaren sie im Arbeitsvertrag oft eine Probezeit mit dem Arbeitgeber. Diese darf maximal sechs Monate dauern und sieht für beide Seiten häufig eine zweiwöchige Kündigungsfrist ohne Angabe von Gründen vor. Hiervon ausgenommen sind Schwangere: Mitarbeiterinnen, die ein Kind erwarten, sind sogar während der Probezeit besonders vor einer Kündigung geschützt. Voraussetzung ist, dass die Schwangerschaft bereits vor der Kündigung bestanden hat. Dann ist eine Entlassung nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen möglich.

Arbeitsvertrag: Worauf es bei der Gestaltung ankommt

Ein Mann unterzeichnet einen Arbeitsvertrag

Arbeitsverträge sollten unbedingt sorgfältig gestaltet sein. © Foto: Mind and I_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Damit ein Arbeitsvertrag rechtlich wirksam ist, reicht es theoretisch bereits aus, dass sich die Vertragsparteien mündlich über die Art der zu erbringenden Arbeitsleistung und die Höhe der Vergütung einigen. Um Missverständnissen vorzubeugen und Rechte sowie Pflichten transparent zu regeln, ist eine schriftliche Fixierung in der Praxis jedoch äußerst empfehlenswert. Die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer nennt sieben wichtige Regeln, die bei der Gestaltung eines Arbeitsvertrags beachtet werden sollten.

Keine Panik bei Abmahnungen

Keine Panik bei Abmahnungen

Eine Abmahnung ist keine Strafe, sondern eine rechtliche Warnung bei konkreten Pflichtverstößen – besonnenes Handeln ist jetzt entscheidend. © Foto: Yan Krukau_pexels.com

Arbeitgeber müssen Fehlverhalten belegen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer von seinem Arbeitgeber abgemahnt wird, dem gehen oft tausend Gedanken durch den Kopf. Dennoch ist es jetzt wichtig, Ruhe zu bewahren und auf keinen Fall vorschnell zu reagieren. Eine Abmahnung kann die Voraussetzung einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen sein. Die Abmahnung selbst ist allerdings keine Sanktion, sondern vor allem eine Warnung, in Zukunft wieder alle Pflichten als Arbeitnehmer vollständig zu erfüllen. Arbeitgeber dürfen nur klare arbeitsrechtliche Verstöße abmahnen. Allgemeine Abmahnungen, die zum Beispiel eine geringe Arbeitsleistung bemängeln, sind unwirksam.

Krankschreibung muss lückenlos sein

Eine lückenlose Krankschreibung ist entscheidend, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld nicht zu gefährden.

Eine lückenlose Krankschreibung ist entscheidend, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld nicht zu gefährden. © Foto: Tima Miroshnichenko_pexels.com

Verlust des Krankengeldanspruchs droht

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Anfang des Jahres erreicht die Erkältungssaison oft ihren Höhepunkt. Doch nicht immer bleibt es bei Husten, Niesen und Kopfschmerzen: Wenn Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung längere Zeit arbeitsunfähig sind, müssen sie alles ihnen Zumutbare tun, um für eine lückenlose Krankschreibung zu sorgen. Bis zum Ende der sechsten Woche zahlt der Arbeitgeber weiterhin Lohn. Anschließend erhalten krankgeschriebene Mitarbeiter Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Dieser Anspruch erlischt jedoch, wenn die Krankschreibung selbst verschuldete Lücken aufweist.

Scheinselbstständig, ohne es zu wissen?

Berufsgruppen wie Handwerker sind von einer Scheinselbstständigkeit bedroht

Berufsgruppen wie Handwerker sind häufig von einer Scheinselbstständigkeit bedroht. © Foto: Mario Spencer_pexels.com

Wie Selbstständige sich schützen können

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Immer wieder kommt es vor, dass Einzelunternehmer oder Freiberufler ungewollt scheinselbstständig sind und es nicht einmal wissen. So hat im letzten Jahr ein Urteil des Bundessozialgerichts für Aufsehen gesorgt, laut dem ein Zahnarzt, der als Honorararzt regelmäßig Notdienste im Auftrag einer kassenzahnärztlichen Vereinigung übernommen hatte, scheinselbstständig sei. Weitere häufig betroffene Berufsgruppen sind Berater, Programmierer, Grafikdesigner, Handwerker sowie Kurier- und Speditionsfahrer. Eine Scheinselbstständigkeit hat immer Auswirkungen auf beide Seiten. Unter anderem wird der Selbstständige zu einem Angestellten des entsprechenden Auftraggebers. Dieser muss daraufhin Sozialversicherungsbeiträge und Lohnsteuer nachzahlen.

Arbeitsunfall im Homeoffice: Was gilt beim Versicherungsschutz?

Person an Krücken

Wer vor Ort im Unternehmen arbeitet, ist automatisch gesetzlich unfallversichert. Komplizierter ist die Lage bei einem Unfall im Homeoffice. © Foto: Towfiqu barbhuiya_unsplash.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer als Angestellter vor Ort im Unternehmen arbeitet, ist automatisch gesetzlich unfallversichert. Komplizierter ist die Lage, wenn es zu einem Unfall im Homeoffice kommt, wo berufliche und private Tätigkeiten oftmals fließend ineinander übergehen. Mittlerweile können auch der Gang zur Toilette oder zu einer Mahlzeit sowie die Begleitung der Kinder in Schule oder Kindergarten gesetzlich unfallversichert sein. Entscheidend ist ein konkreter Zusammenhang zur betrieblichen Arbeit oder dem Weg dorthin.

Dienstfahrrad auch privat nutzen

Frau mit Dienstfahrrad

Überlassen Arbeitgeber ihren Angestellten ein Dienstfahrrad, können sie die Kosten steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen. © Foto: Michael Kucharski_unsplash.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wollen Arbeitnehmer ihrer Fitness oder der Umwelt zuliebe auf das Auto verzichten, ist ein Dienstfahrrad eine gute, kostensparende Wahl. Darf das Fahrrad auch privat genutzt werden, handelt es sich um einen Arbeitslohn oder ein Gehaltsextra in Form eines Sachbezugs, der Arbeitnehmern sowie Arbeitgebern steuerliche Vorteile bietet. Die Überlassung muss vertraglich festgehalten werden. Neben einem Kauf besteht die Option, das Dienstrad bei spezialisierten Unternehmen zu leasen.

Private Nutzung von Diensthandy & Co.

Mann nutzt Diensthandy

Im Regelfall darf ein Diensthandy nur beruflich verwendet werden. Eine private Nutzung setzt die Zustimmung des Arbeitgebers voraus. © Foto: Alejandro Escamilla_unsplash.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Seit der Coronapandemie bekommen viele Angestellte für die Arbeit im Homeoffice Geräte wie Smartphone, Notebook und Drucker zur Verfügung gestellt. Im Regelfall dürfen diese Arbeitsmittel nur dienstlich verwendet werden. Eine private Nutzung setzt die Zustimmung des Arbeitgebers voraus. Kommt es während der erlaubten Privatnutzung zu Schäden oder Datenverlusten, ist die Haftung individuell anhand der Regelungen im Arbeitsvertrag und etwaiger Fahrlässigkeit des Arbeitnehmers zu klären. Nutzungsumfang sowie Über- und Rückgabe der Geräte sollten genau protokolliert werden. Auch mit überlassenem Firmenhandy müssen Arbeitnehmer im Grundsatz nicht nach Feierabend erreichbar sein.

Vorstellungsgespräch: Welche Fragen sind erlaubt?

Zwei Männer im Anzug, die einander die Hand geben.

Fragen nicht zu beantworten ist legitim, aber falsch beantwortete Fragen können ernsthafte Folgen haben. © Foto: Sebastian Herrmann_unsplash

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Ein Vorstellungsgespräch ist immer eine aufregende Angelegenheit. Dennoch sollten Bewerber beachten, was erlaubt ist und was nicht. Bei falschen Angaben kann der Arbeitgeber den Vertrag anfechten und schon ist man den Traumjob schneller los als gedacht. Dennoch muss der Arbeitnehmer nicht alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten.

Homeoffice: Wichtige Vereinbarungen für Arbeitnehmer

Wer von zu Hause aus arbeitet, sollte wichtige Vereinbarungen mit dem Chef schriftlich festhalten.
© Foto: Monkey Business Images_shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Die bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie ist für viele Arbeitnehmer ein auschlaggebendes Argument für das Homeoffice. Um Ärger zu vermeiden, sollten Arbeitgeber die wichtigen Regelungen schriftlich festhalten. Für welche Bereiche Vereinbarungen zu treffen sind, erfahren Angestellte hier.

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