
Nicht jeder Autokäufer kann sein neues Fahrzeug sofort komplett bezahlen. Foto: Nataliia Orletska_shutterstock.com
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer ein Auto kaufen will, aber nicht den gesamten Preis auf einmal zahlen möchte oder kann, hat verschiedene Möglichkeiten. Hierzu gehören Ratenzahlung und Leasing, also das Auto für einen festgelegten Zeitraum zu mieten. Aber was gilt, wenn der Autohändler plötzlich Insolvenz anmeldet, während der Raten- oder Leasingvertrag noch läuft? Erfahren Sie hier, welche Rechte Sie als Autokäufer haben, wenn der Händler pleite ist.
Käufer darf angezahlten PKW oft weiter fahren
Ersteht ein Kunde ein Auto über Ratenzahlung, hat bereits angezahlt und ist in Besitz des Fahrzeugs, kann es ihm nicht einfach weggenommen werden. Käufer und Verkäufer sind an den bestehenden Vertrag gebunden. Auch der Insolvenzverwalter wird sich nicht ohne Weiteres vom Kaufvertrag lösen. Voraussetzung ist, dass der Kunde vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens angezahlt hat und das Auto bereits besitzt, es ihm also übergeben wurde. Der Käufer ist bei Vorbehalt des Eigentums durch den Verkäufer noch kein Eigentümer, weshalb das Fahrzeug Teil der Insolvenzmasse ist. Sobald der Käufer die Rechnung vollständig begleicht, geht das Eigentum nach § 161 BGB jedoch auf ihn über.
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Insolvenzverwalter muss Kaufverträge nicht immer erfüllen
Anders sieht es aus, wenn der Käufer den ersten Teilbetrag bezahlt hat (Anzahlung), sich das Fahrzeug vor Verfahrenseröffnung aber noch nicht in seinem Besitz befindet. Der Insolvenzverwalter hat die Möglichkeit, die Erfüllung des Kaufvertrages abzulehnen. In diesem Fall stellt die Anzahlung des Kunden eine einfache Insolvenzforderung dar. Im Laufe des Insolvenzverfahrens entscheidet sich, welche Quote der Kunde, der nun Gläubiger ist, für die Insolvenzforderung erhält.
Leasingfinanzierungsvertrag inklusive Sicherungsübereignung
Laufende, sogenannte Leasingfinanzierungsverträge können je nach festgelegten Konditionen fortbestehen oder nicht. Wurde mit dem Vertrag eine Sicherungsübereignung vereinbart, besteht der Vertrag in der Regel fort. Hat der Autohändler als Leasingfinanzierungsgeber dem Kunden den Fahrzeugbesitz verschafft und hat somit der Kunde ein Anwartschaftsrecht erworben, sind die Vertragsbedingungen für gewöhnlich von allen Seiten erfüllt. Die Insolvenzmasse wird hier nicht belastet. Der Kunde kann das Auto weiter fahren. Mit Erfüllung des Vertrages wird er Eigentümer des Autos.
Nach Vertragsende kein Kauf möglich
Wenn lediglich ein einfacher Leasingvertrag ohne Sicherungsübereignung besteht, kann der Insolvenzverwalter frei über den Fortgang entscheiden. Entscheidet er sich für die weitere Vertragserfüllung, behält der Leasingnehmer den PKW und zahlt die Raten fort. Fällt die Entscheidung dagegen, muss der Leasingnehmer das Fahrzeug herausgeben und kann einen Anspruch wegen Nichterfüllung als Insolvenzforderung geltend machen. Eine mit Leasingverträgen gegebenenfalls einhergehende Kaufoption nach Ablauf der Leasingzeit ist im Falle einer Insolvenz aufgrund des Wahlrechts des Insolvenzverwalters nicht durchsetzbar.
Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwältinnen und Anwälte finden Sie über die Anwaltssuche der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer im Internet unter https://www.rak-sh.de/fuer-buerger/anwaltssuche/.
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Redaktion: AzetPR