
Grundsätzlich ist Mietern die Tierhaltung in ihrer Wohnung erlaubt. Unter bestimmten Umständen muss der Vermieter eine Genehmigung erteilen. © Foto: africa studio_shutterstock.com
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Ob Hund, Katze oder exotische Tiere wie Schlangen und Spinnen – Haustiere erfreuen sich großer Beliebtheit. Doch wer zur Miete wohnt, sollte wissen, welche Tiere er halten darf sind und welche Einschränkungen es gibt. Grundsätzlich darf die Tierhaltung weder die Nachbarn noch das Mietobjekt selbst beeinträchtigen oder gefährden. Beispielsweise kann lautes Hundegebell die Mitbewohner stören. Eine große Anzahl von Aquarien kann die Statik des Gebäudes beeinflussen und ein Sicherheitsrisiko darstellen. Doch welche Regeln gelten genau, und worauf sollten Mieter achten?


