
Nimmt ein Erbe den Nachlass an, haftet er auch für bestehende Mietschulden. Es gibt jedoch Möglichkeiten, die Haftung zu begrenzen. © Foto: Africa Studio_shutterstock.com
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Ein Erbe anzutreten birgt Risiken, da der Nachlass des Verstorbenen nicht nur Vermögenswerte, sondern auch Verpflichtungen umfasst. Dazu kann ein bestehendes Mietverhältnis gehören, das mit allen bestehenden und fortlaufenden Verbindlichkeiten auf die Erben übergeht. Doch es gibt Möglichkeiten, die Haftung zum Beispiel für offene Mietschulden wirksam einzuschränken.