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Vertrag wird unterschrieben

Monat: März 2025

Als unverheiratetes Paar ein Haus kaufen

Unverheiratetes Paar

Um bei einer Trennung Streit zu vermeiden, sollten unverheiratete Paare die Eigentumsverhältnisse bereits vor einem Immobilienkauf regeln. © Foto: Africa Studio _shutterstock.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. In Deutschland sind Paare ohne Trauschein rechtlich deutlich schwächer abgesichert als Ehepartner. Dies kann besonders problematisch werden, wenn unverheiratete Paare gemeinsam ein Haus oder eine Wohnung besitzen und auseinandergehen: Im Falle einer Trennung können ohne Vorsorge ernsthafte Streitigkeiten um das gemeinsame Eigentum entstehen. Um dies zu vermeiden, ist es entscheidend, Eigentumsverhältnisse und Finanzierungsmodalitäten bereits vor dem Kauf vertraglich festzulegen. Hierzu müssen unverheiratete Paare selbst aktiv werden und sich durch entsprechende Vereinbarungen ein „rechtliches Polster“ schaffen.

Krankschreibung muss lückenlos sein

Eine lückenlose Krankschreibung ist entscheidend, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld nicht zu gefährden.

Eine lückenlose Krankschreibung ist entscheidend, um den Anspruch auf Lohnfortzahlung und Krankengeld nicht zu gefährden. © Foto: Tima Miroshnichenko_pexels.com

Verlust des Krankengeldanspruchs droht

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Anfang des Jahres erreicht die Erkältungssaison oft ihren Höhepunkt. Doch nicht immer bleibt es bei Husten, Niesen und Kopfschmerzen: Wenn Arbeitnehmer aufgrund einer Erkrankung längere Zeit arbeitsunfähig sind, müssen sie alles ihnen Zumutbare tun, um für eine lückenlose Krankschreibung zu sorgen. Bis zum Ende der sechsten Woche zahlt der Arbeitgeber weiterhin Lohn. Anschließend erhalten krankgeschriebene Mitarbeiter Krankengeld von ihrer Krankenkasse. Dieser Anspruch erlischt jedoch, wenn die Krankschreibung selbst verschuldete Lücken aufweist.

Veranstaltung: Erfolgreiche Unternehmensnachfolge und Erbschaftsplanung

Die Rechtsanwalts-, Notar- und Steuerberaterkammer laden Unternehmer am 3. April in Lübeck zu einer Veranstaltung über Erbrecht ein.

Die Rechtsanwalts-, Notar- und Steuerberaterkammer laden Unternehmer am 3. April in Lübeck zu einer Veranstaltung über Erbrecht ein. © Foto: Werner Pfennig_pexels.com

Anwälte, Notare und Steuerberater beantworten Fragen zum Erbrecht für Unternehmer

Den meisten Menschen fällt es schwer, sich mit dem eigenen Tod und dessen Folgen zu befassen. Auch viele Unternehmer hadern damit, rechtzeitig die Unternehmensnachfolge zu regeln. Dabei stehen neben der Erhaltung des Lebenswerks die eigene Altersversorgung, die Altersversorgung der Familie und zahlreiche Arbeitsplätze auf dem Spiel. Es ist deshalb sinnvoll, sich über eine geeignete letztwillige Verfügung Gedanken zu machen. Andernfalls könnte im Falle des unerwarteten Todes der komplette Betrieb stillstehen oder eine Person die Nachfolge antreten, die hierfür nicht geeignet ist. Wie aber lässt sich zuverlässig steuern, wer das Unternehmen übernimmt, und Streit hierüber vermeiden? Wie können die Verbliebenden sinnvoll abgesichert werden? Wie wird die Nachlassplanung steuerlich vorteilhaft gestaltet?

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