
Eine Abmahnung ist keine Strafe, sondern eine rechtliche Warnung bei konkreten Pflichtverstößen – besonnenes Handeln ist jetzt entscheidend. © Foto: Yan Krukau_pexels.com
Arbeitgeber müssen Fehlverhalten belegen
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer von seinem Arbeitgeber abgemahnt wird, dem gehen oft tausend Gedanken durch den Kopf. Dennoch ist es jetzt wichtig, Ruhe zu bewahren und auf keinen Fall vorschnell zu reagieren. Eine Abmahnung kann die Voraussetzung einer Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen sein. Die Abmahnung selbst ist allerdings keine Sanktion, sondern vor allem eine Warnung, in Zukunft wieder alle Pflichten als Arbeitnehmer vollständig zu erfüllen. Arbeitgeber dürfen nur klare arbeitsrechtliche Verstöße abmahnen. Allgemeine Abmahnungen, die zum Beispiel eine geringe Arbeitsleistung bemängeln, sind unwirksam.