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Monat: Mai 2025

Zugewinnausgleich vor der Scheidung regeln

Zugewinnausgleich vor der Scheidung regeln

Der Zugewinnausgleich regelt den Vermögensausgleich bei der Scheidung und gleicht ungleiche Zugewinne zwischen Ehepartnern aus. © Foto: Pavel Danilyuk_pexels.com

Ex-Partner müssen aktuelles Vermögen darlegen

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Der Vermögenszuwachs in einer Ehe ist oft ungleich verteilt. In vielen Fällen übernimmt zum Beispiel ein Partner die Kindererziehung und der andere macht Karriere. Auch Mieteinnahmen durch Immobilien, die nur einem Gatten gehören, oder ein erfolgreiches Unternehmen können für große Unterschiede sorgen. Kommt es zur Trennung und Scheidung, ermöglicht ein Zugewinnausgleich, den Vermögenszuwachs während der Ehe nachträglich aufzuteilen. Voraussetzung ist, dass das Paar im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat. Sind sich die Ex-Partner einig, kann der Ausgleich mit Hilfe eines Anwalts in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten werden.

Testamentsanfechtung durch Pflichterben

Mann auf Sofa mit Unterlagen für Testamentsanfechtung

In vielen Fällen können Erben das Testament anfechten, wenn sie sich übergangen fühlen. © Foto: Andrea Piacquadio_Pexels.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Fühlt man sich als naher Angehöriger im Testament eines Verstorbenen unrechtmäßig übergangen, gibt es durchaus Handlungsmöglichkeiten. So können Pflichtteilsberechtigte ein Testament anfechten, wenn sie dadurch überhaupt erst erben würden oder einen anderen Vorteil hätten. Anfechtungsgründe können beispielsweise Irrtümer sein oder wenn der Erblasser beim Verfassen des Testaments bedroht wurde. Wichtig ist jedoch, die einjährige Anfechtungsfrist zu beachten, die mit Bekanntwerden des Anfechtungsgrundes beginnt. Bestehen darüber hinaus grundsätzliche Zweifel an der Gültigkeit des Testaments, kann dessen Wirksamkeit gerichtlich überprüft werden.

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