
Der Zugewinnausgleich regelt den Vermögensausgleich bei der Scheidung und gleicht ungleiche Zugewinne zwischen Ehepartnern aus. © Foto: Pavel Danilyuk_pexels.com
Ex-Partner müssen aktuelles Vermögen darlegen
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Der Vermögenszuwachs in einer Ehe ist oft ungleich verteilt. In vielen Fällen übernimmt zum Beispiel ein Partner die Kindererziehung und der andere macht Karriere. Auch Mieteinnahmen durch Immobilien, die nur einem Gatten gehören, oder ein erfolgreiches Unternehmen können für große Unterschiede sorgen. Kommt es zur Trennung und Scheidung, ermöglicht ein Zugewinnausgleich, den Vermögenszuwachs während der Ehe nachträglich aufzuteilen. Voraussetzung ist, dass das Paar im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt hat. Sind sich die Ex-Partner einig, kann der Ausgleich mit Hilfe eines Anwalts in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festgehalten werden.