Karte wird verpackt

Schenkungen zu Lebzeiten können Auswirkungen auf den Nachlass haben. © Foto: Artistiq Dude_unsplash.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Manche Eltern möchten ihren Liebsten bereits zu Lebzeiten einen Teil ihres Vermögens als Schenkung zukommen lassen. Sie können sich aus rein finanziellen oder aus emotionalen Gründen für eine „Schenkung aus warmer Hand“ entscheiden. Das Lieblingskind durch eine Schenkung gegenüber einem anderen Nachkommen zu begünstigen, bleibt im Erbfall allerdings nicht ohne Folgen, da der Pflichtteil nicht vergessen werden darf.