Aggressivität im Straßenverkehr

Wer glaubt, durch Drängeln oder Rasen Stress abbauen und schneller ans Ziel kommen zu können, riskiert eine Anzeige wegen Beleidigung oder Nötigung. © Foto: Aleksandr Popov_unsplash.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Dichter Verkehr, Baustellen und Zeitdruck begleiten Autofahrer jeden Tag aufs Neue. Wer aber glaubt, mit einem „Stinkefinger“, Drängeln oder Raserei Stress abbauen zu können und schneller ans Ziel zu kommen, riskiert eine Anzeige wegen Beleidigung oder Nötigung. Hierbei handelt es sich um Straftaten, die mit hohen Geld- und sogar Freiheitsstrafen geahndet werden können. Grundsätzlich kann aggressives Verhalten im Straßenverkehr auch ein Fahrverbot oder eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) nach sich ziehen. Ob tatsächlich eine Beleidigung oder Nötigung vorliegt und wie hoch die konkrete Strafe ausfällt, entscheidet sich im Einzelfall.