Person an Krücken

Wer vor Ort im Unternehmen arbeitet, ist automatisch gesetzlich unfallversichert. Komplizierter ist die Lage bei einem Unfall im Homeoffice. © Foto: Towfiqu barbhuiya_unsplash.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer als Angestellter vor Ort im Unternehmen arbeitet, ist automatisch gesetzlich unfallversichert. Komplizierter ist die Lage, wenn es zu einem Unfall im Homeoffice kommt, wo berufliche und private Tätigkeiten oftmals fließend ineinander übergehen. Mittlerweile können auch der Gang zur Toilette oder zu einer Mahlzeit sowie die Begleitung der Kinder in Schule oder Kindergarten gesetzlich unfallversichert sein. Entscheidend ist ein konkreter Zusammenhang zur betrieblichen Arbeit oder dem Weg dorthin.