
Manche Eltern vermachen ihren Kindern bereits zu Lebzeiten etwas von ihrem Vermögen. Im Erbfall sind einige Schenkungen folgenreich. © Foto: Wijdan Mq_unsplash.com
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Eine Finanzspritze für den Start ins Berufsleben oder die Übertragung einer Eigentumswohnung: Manche Eltern vermachen ihren Kindern schon zu Lebzeiten einen Teil ihres Vermögens. Im Erbfall sind manche Entscheidungen von großer Tragweite. Manche dieser so genannten lebzeitigen Übertragungen müssen unter Umständen auf das Erbe der Kinder angerechnet und von ihnen ausgeglichen werden.