Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer / Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein.
Grundstückseigentümer erhalten in diesen Tagen ihre Grundsteuerwert- und Grundsteuermessbescheide vom Finanzamt. Was viele Verbraucher verunsichert: Die Höhe der zukünftigen Grundsteuern ist noch nicht absehbar. Zudem könnte die stark vereinheitlichte Bewertung von Grundstücken gegen das sogenannte Übermaßverbot verstoßen. Jürgen Doege, Präsident der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer, empfiehlt: „Grundstückseigentümer sollten bereits erhaltene Bescheide auf jeden Fall genau und schnellstmöglich prüfen und im Zweifel Einspruch einlegen.“