Mutter mit ihrem Kind auf dem Arm

Nach einer Trennung hat das Wohl des Kindes oberste Priorität. ©Foto: Neil Dodhia_pexels.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Nach einer Trennung der Eltern ist es oft so, dass das Kind bei einem Elternteil lebt. Der andere hat lediglich ein Umgangsrecht. Familiengerichte haben sich bisher mehrheitlich an diesem Betreuungsmodell orientiert. Doch immer häufiger möchten getrennte Eltern den Wunsch durchsetzen, gleichberechtigten Umgang mit dem Kind zu haben. Der Bundesgerichtshof hat mit einer wegweisenden Entscheidung klargestellt, dass das sogenannte Wechselmodell auch gegen den Willen eines Elternteils möglich sein kann.