Zwei Hände, die einander halten

Heiraten ist für binationale Paare problemlos möglich. Für eine wirksame Scheidung muss geklärt werden, welche nationalen Gesetze gelten. © Foto: Carter_pexels.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Immer öfter lernen sich zum Beispiel deutsch-dänische Paare durch Arbeitsaufenthalte oder Studienaustauschprogramme über Ländergrenzen hinweg kennen und lieben. Während eine Hochzeit auch bei unterschiedlichen Nationalitäten von Rechts wegen problemlos möglich ist, muss für eine wirksame Scheidung erst geklärt werden, welche nationalen Gesetze gelten – die des Herkunftsstaates des Ehemannes oder die aus dem Land der Ehefrau. In Dänemark sind im Vergleich zu den übrigen EU-Staaten wichtige Sonderregelungen zu beachten. Unter anderem ist eine Scheidung nach dänischem Recht in Deutschland erst nach Anerkennung durch die deutschen Behörden rechtsgültig.