Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Beim Parken und Rangieren touchieren Autofahrer immer wieder andere Autos oder Gegenstände. Gerade wenn vermeintlich kein oder nur ein kleiner Schaden entstanden ist, hinterlassen viele Verursacher von Parkschäden einen Zettel unter dem Scheibenwischer. Die meisten schätzen dieses Vorgehen fälschlicherweise nicht als Fahrerflucht ein.