Zwei Männer im Anzug, die einander die Hand geben.

Fragen nicht zu beantworten ist legitim, aber falsch beantwortete Fragen können ernsthafte Folgen haben. © Foto: Sebastian Herrmann_unsplash

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Ein Vorstellungsgespräch ist immer eine aufregende Angelegenheit. Dennoch sollten Bewerber beachten, was erlaubt ist und was nicht. Bei falschen Angaben kann der Arbeitgeber den Vertrag anfechten und schon ist man den Traumjob schneller los als gedacht. Dennoch muss der Arbeitnehmer nicht alle Fragen wahrheitsgemäß beantworten.