Sind Kinder im Straßenverkehr unachtsam oder abgelenkt, kommen sie anderen Verkehrsteilnehmern leicht in die Quere.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wie alle Verkehrsteilnehmer können fahrradfahrende Kinder anderen Personen oder Fahrzeugen in die Quere kommen. Verursachen sie Schäden, indem sie einen zerkratzten Kotflügel hinterlassen oder den Lenker eines anderen Rads verbiegen, ist der Ärger auf allen Seiten groß. Auch hier ist das Alter des Kindes entscheidend – und bezogen auf die Aufsichtspflicht der Eltern noch mehr.