Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Tobende oder spielende Kinder können schnell einmal einen Schaden verursachen. Geht es dabei beispielsweise um die kaputte Fensterscheibe des Nachbarhauses, ist es keineswegs sicher, dass der Geschädigte eine Erstattung erhält. Denn weder Kinder noch Eltern haften uneingeschränkt.
Monat: April 2020
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Eine ernsthafte Erkrankung, die zu wochenlanger Arbeitsunfähigkeit führt, kann belastend sein. Versäumen Patienten, für eine lückenlose Krankschreibung zu sorgen, riskieren sie auch noch ihren Anspruch auf Krankengeld.