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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Man fühlt sich im Recht, kann sich einen Gerichtsprozess aus eigenen Mitteln aber nicht leisten. So geht es vielen Menschen mit geringem Einkommen. In Deutschland soll aber niemand aus finanziellen Gründen gezwungen sein, auf die Wahrnehmung seiner Rechte zu verzichten. Deshalb gewährt der Staat Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe und übernimmt die Kosten für die außergerichtliche Beratung durch einen Rechtsanwalt, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind.