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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Dank eines Datenlecks wurden die sogenannten Panama Papers enthüllt. Sie belegen, dass die panamaische Kanzlei Mossack Fonseca die Gründung von 214.488 Firmen in 21 Steueroasen weltweit ermöglicht hat. Firmen in Niedrigsteuerländern zu gründen, ist kein Verbrechen – auch wenn diese Firma nur aus einem Briefkasten besteht. Wenn eine Firma einen wirtschaftlichen Zweck erfüllt, ist die Nutzung günstiger Steuerniveaus in bestimmten Ländern durchaus legal. Ob die Verschiebung von Produktionstätigkeiten in Niedrigsteuerländer moralisch vertretbar ist, ist eine andere Frage. Wenn es sich jedoch um Unternehmen handelt, die nur zum Zwecke des Steuersparens gegründet werden, so liegt hier der Tatbestand der Steuerhinterziehung vor, der sehr wohl strafbar ist. Doch wie kann das bewiesen werden?