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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Die meisten Rechtsgeschäfte des täglichen Lebens sind formlos und damit mündlich gültig. In speziellen Vereinbarungen aber muss die Form gewahrt werden. Wird beispielsweise ein Arbeitsverhältnis mündlich, per Email oder Fax beendet, ist diese Kündigung nicht wirksam – Schriftform und Unterschrift sind Pflicht.