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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Beruflich flexibel und mobil sein – von zahlreichen Arbeitnehmern wir das immer öfter verlangt. Viele möchten das leisten, ohne dabei auf ihren alten Wohnsitz und Lebensmittelpunkt verzichten zu müssen. Wer arbeitsbedingt für mehrere Jahre ins Ausland geht, darf seine alte Wohnung untervermieten. Für das bisherige Mietverhältnis sollen sich daraus keine Nachteile ergeben. Weigert sich der Vermieter, muss er Schadensersatz zahlen.
Ein berufsbedingter, zeitweiliger Auslandsaufenthalt berechtigt den Mieter, einen Teil seiner Wohnung an einen Dritten unterzuvermieten (Az: VIII ZR 349/13). Entscheidend ist, dass der Mieter den unvermieteten Teil seiner Wohnung, sei es auch weniger als die Hälfte der Wohnfläche, weiterhin selbst nutzt. Möchte er dadurch die Kosten der doppelten Haushaltsführung sowie die Reisekosten gering halten, muss der Vermieter diese Entscheidung akzeptieren. Kommt er diesem berechtigten Interesse des Mieters nicht nach, macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig. Die entgangene Miete aus der Untervermietung muss der Vermieter dem Mieter ersetzen. Seine Absichten sollte der Mieter dem Vermieter im Voraus allerdings mitteilen.
Mit dieser Regelung wird der Gesetzgeber den heutigen Anforderungen an eine moderne Gesellschaft gerecht, die durch Mobilität und Flexibilität geprägt ist.
Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.
Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechtsanwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuznach, Koblenz, Mainz und Trier.
Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.
Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.
Redaktion: www.azetpr.com