Rechte und Pflichten von Testamentsvollstreckern
Unterstützung durch denTestamentsvollstrecker – damit der
letzte Wille auch wirklich umgesetzt wird.
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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Um Aus­einandersetzungen beim Erben zu ver­meiden, empfiehlt die Rechts­anwalts­kammer Koblenz die Berufung eines Testamentsvollstreckers.

Verantwortung abgeben
Bei der Bestimmung eines Testamentsvollstreckers sollte vor allem darauf geachtet werden, dass die ausgewählte Person über vielfältige juristische und erbrechtliche Kenntnisse verfügt. Denn das Gesetz gibt dem Testamentsvoll­strecker eine starke Stellung: Nur er kann über die Vermögenswerte des Nachlasses verfügen und vertritt die Er­benge­mein­schaft sowohl gerichtlich als auch außergericht­lich. Die Erben sind in jedem Fall an seine Entschei­dungen ge­bunden. Bei einer schuldhaften Verlet­zung seiner Pflichten kann der Testamentsvollstrecker von den Erben haftbar gemacht werden.

Altlasten begleichen
Der Testamentsvollstrecker hat unter anderem auch dafür zu sorgen, dass Mittel zur Bezahlung der vor dem Tod des Erblassers entstandenen Steuerschulden (zum Beispiel Einkommenssteuer) zurückgehalten werden. Auch für die Bezahlung der Erbschaftssteuer ist der Testamentsvollstrecker verantwortlich.

Rechtsanwälte sind unabhängig
Wird ein Rechtsanwalt als Testamentsvollstrecker eingesetzt, kann der Erblasser schon vor der Nieder­schrift seines privatschriftli­chen Testa­ments den Rat des Anwalts oder No­tars einholen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Wer seine Bank als Testamentsvollstrecker beauftragen möchte, sollte sich darüber im Klaren sein, dass die Bank während der Vollstreckung nicht nur Aufgaben der Vermögensanlage zu übernehmen hat, sondern auch viele juristische Probleme lösen muss, die nicht im gewöhnlichen Geschäftsbereich einer Bank liegen. Anwälte verfügen hingegen über das nötige Rechts-Know-how und sind darüber hinaus als unabhängige Organe der Rechtspflege verpflichtet, die Interessen des Erblassers zu wahren. Demgegenüber hat eine Bank in erster Linie Interesse daran, den eigenen Geschäftserfolg weiter auszubauen.

Know-how und Vertrauen
Gewöhnlich will der Erblasser als Testamentsvollstrecker eine Person einsetzen, der er auch nach seinem Tode vertrauen kann. Aber selbst wenn der Erblasser eine langjährige, vertrauensvolle Kundenbeziehung mit seinem Bankberater gepflegt hat, kann er nicht ohne weiteres davon ausgehen, dass sich diese Beziehung mit seinen Erben fortsetzen wird. Der Kundenbetreuer ist Angestellter der Bank und kann bei Wahrung seiner Kündigungsfristen jederzeit seinen Arbeitgeber wechseln. Der Bankberater ist überdies in der Regel Bankkaufmann und mit den juristischen Details, die bei der Abwicklung einer Testamentsvollstreckung zu beachten sind, nicht vertraut. Auch wenn die Rechtsabteilung der Bank die Vollstreckung übernimmt, fehlen praktische Erfahrungen im formellen und materiellen Erbrecht. Und kommt es im schlimmsten Fall wirklich zu einer Auseinandersetzung vor Gericht, muss ein Anwalt beauftragt werden, der sich dann erst in die Materie einarbeiten muss.

Das Erbrecht hat sich im Laufe der Zeit immer mehr zu einer Spezialmaterie entwickelt. Die Anwaltschaft hat deshalb die Bezeichnung „Fachanwalt für Erbrecht“ eingeführt. Wer Fachanwalt werden will, muss für dieses Rechts­gebiet sowohl besondere theoretische Kenntnisse als auch über­durchschnittliche prak­tische Erfahrungen als Rechtsanwalt haben, die in regelmäßigen Fortbildung aktualisiert werden müssen.

Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechts­anwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuz­nach, Koblenz, Mainz und Trier.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.

Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Redaktion: www.azetpr.com