Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Besteht das Erbe aus Schulden, sind die Erben in einer schwierigen Situation. In der Praxis erweist sich die Prüfung der Vermögenslage oft als schwierig, weil nicht jede Überschuldung ohne Weiteres erkennbar ist. So ist es schon vorgekommen, dass ein Erbe plötzlich aus einer vor Jahren vom Erblasser übernommenen Bürgschaft in Anspruch genommen wurde.
Schlagwort: Vermögen
Erben sollten die Vermögensverhältnisse des Verstorbenen
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Nicht immer werden Reichtümer vererbt, mitunter sind für die Erben nur Schulden übrig geblieben. Außer den zu Lebzeiten entstandenen Verbindlichkeiten des Verstorbenen gehören hierzu auch Schulden, die erst mit dem Erbfall entstehen, z.B. Beerdigungskosten oder zu erfüllende Vermächtnisse. Wenn die Erbschaft aus Schulden besteht, haftet der Erbe in voller Höhe, wenn er nichts unternimmt, um den Gläubigerzugriff zu beschränken.