Verbraucherportal für Rechtsthemen

Vertrag wird unterschrieben

Schlagwort: Schaden

Verkehrsunfall auf dem Weg zur Arbeit

Geraten Berufspendler auf dem Weg in die Firma in einen Unfall, haben sie besondere Ansprüche.
Wer auf dem Weg in die Firma in einen Unfall gerät, sollte
Fragen der Haftung und eventuelle Ansprüche genau klären.
© Monkey Business Imaages_shutterstock.com

Anwaltssuche Rheinland-Pfalz
Anwaltssuche Schleswig-Holstein

Rechtsanwaltskammer Koblenz.  Wenn es auf dem Arbeitsweg zu einem Unfall kommt, können eventuelle Ansprüche der Verunglückten gegenüber der Berufsgenossenschaft geltend gemacht wer­den. Denn Unfälle auf dem Weg zur Dienststelle  sind Arbeitsunfälle im Sinne der RVO. Sollte Arbeitnehmern auf dem Weg zur Arbeit, Studenten auf der Heimreise oder Schülern auf dem Heimweg ein Unfall mit folgen­schweren Körperschäden zu­stoßen, muss an diese Möglichkeit in jedem Fall gedacht werden.

Nach Verkehrsunfall vom Anwalt beraten lassen

Callcenter von Versicherern übernehmen oft das Schadensmanagement nach einem Autounfall. Davon ist abzuraten.
Wer in einen Unfall gerät, sollte seinen Anwalt kontak-
tieren.© Monkey Business Images_shutterstock.com

Anwaltssuche Rheinland-Pfalz
Anwaltssuche Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Um Kosten bei der Schadensregulierung zu sparen, drängen die Kfz-Haftpflichtversicherer verstärkt in das Schadensmanagement. Sie propagieren die In­anspruchnahme von Callcentern, mit deren Hilfe sie die Geschädigten frühzeitig “lenken” und zwar zu bestimmten kosten­günstigen Werkstätten hin, weg von freien Sach­verständigen und vor allem weg vom anwaltlichen Rat. Dem Geschädigten wird suggeriert, seine In­teressen seien bei der Versicherung am besten aufgehoben, diese werde ihn bestens beraten.

Ferienwohnung frei

Bei der Vermietung von Ferienimmobilien ist ein schriftlicher Mietvertrag notwendig.
Privat vermietete Ferienhäuser sind bei Urlaubern beliebt.
© diepre_shutterstock.com

Anwaltssuche Rheinland-Pfalz
Anwaltssuche Schleswig-Holstein

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Ihre Ferien verbringen viele Urlauber lieber in privaten Unterkünften als im Hotel. Da Eigentümer ihre Ferienimmobilien häufig nur gelegentlich an Wochenenden oder in den Ferien nutzen, liegt eine private Vermietung an Touristen nahe. Wer seine Ferienwohnung oder sein Ferienhaus Gästen überlassen möchte, sollte aber die Rechtslage kennen.

Präsentiert von WordPress & Theme erstellt von Anders Norén