Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wie lange ein Kind von seinen Eltern Unterhalt zusteht, hängt primär von der Art der Ausbildung ab. Ein Kind, das nach Schulabschluss im Alter von 15 oder 16 Jahren eine Ausbildung aufnimmt und bereits eine eigene Ausbildungsvergütung erhält, kann seine Eltern relativ schnell entlasten. Denn sowohl das Kindergeld als auch die Ausbildungsvergütung abzüglich eines Ausbildungsfreibetrages von derzeit 90 Euro gelten als eigenes Einkommen und werden auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Ein Kind aber, das mit 18 oder 19 Jahren Abitur macht, hat anschließend Anspruch auf Unterhalt für die Dauer eines Studiums.