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Vertrag wird unterschrieben

Schlagwort: Eltern

Kindergeld selbst beziehen

Kindergeld als zusätzliches Einkommen ist für viele junge Leute in der Ausbildung hilfreich.
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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Kommen Eltern ihrer Unterhaltspflicht nicht oder nur unvollständig nach, muss das Kind dies nicht hinnehmen. Volljährige Kinder können in diesem Fall einen sogenannten Abzweigungsantrag stellen. Dadurch erlischt der elterliche Anspruch auf Kindergeld nicht. Die Kindergeldzahlungen werden aber direkt auf das Konto des Kindes überwiesen.

Auch bei langer Studiendauer sind Eltern in der Pflicht

Manchmal ist der einmal gewählte Ausbildungsgang nicht der richtige.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wie lange ein Kind von seinen Eltern Unterhalt zusteht, hängt primär von der Art der Ausbildung ab. Ein Kind, das nach Schulabschluss im Alter von 15 oder 16 Jahren eine Ausbildung aufnimmt und bereits eine eigene Ausbildungsvergütung erhält, kann seine Eltern relativ schnell entlasten. Denn sowohl das Kindergeld als auch die Ausbildungsvergütung abzüglich eines Ausbildungsfreibetrages von derzeit 90 Euro gelten als eigenes Einkommen und werden auf den Unterhaltsanspruch angerechnet. Ein Kind aber, das mit 18 oder 19 Jahren Abitur macht, hat anschließend Anspruch auf Unterhalt für die Dauer eines Studiums.

Kindergeld in der Berufsausbildung

Auch Eltern erwachsener Kinder können Kindergeld beantragen.
Azubis und Studenten sind finanziell meist noch auf die Eltern
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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Für viele Eltern ist das Kindergeld eine willkommene finanzielle Unterstützung. Sind die Kinder noch minderjährig, ist es kein Problem, diese Hilfe bei der Familienkasse zu beantragen. Werden die Kinder mit ihrem 18. Geburtstag volljährig, wird es schwieriger das Kindergeld erfolgreich zu beantragen. Für volljährige Kinder gelten komplexere Bedingungen, unter denen Kindergeld ausgezahlt wird.

Kindesunterhalt richtig berechnen

Viele Scheidungskinder haben laut Düsseldorfer Tabelle seit Beginn 2018 weniger Geld zur Verfügung.
Viele Kinder erhalten seit Jahresbeginn weniger Unterhalt.
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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Seit Beginn dieses Jahres gelten neue Regeln zur Berechnung des Kindesunterhalts. Diese sind in der sogenannten Düsseldorfer Tabelle aufgeführt. Zur Berechnung der Unterhaltspflicht eines Elternteils spielen das Alter des Kindes und das Nettoeinkommen des Unterhaltpflichtigen eine Rolle. Insgesamt gibt es vier Altersstufen und zehn Einkommensstufen, die sich auf das Nettoeinkommen beziehen. Dabei gilt, je älter das Kind ist und je höher das Einkommen, desto höher der Unterhalt.

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