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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Jeder Arbeitnehmer fürchtet sie: Die Abmahnung. Aber auch wer eine solche erhält, muss nicht in Panik geraten.

Der erste Grundsatz im Falle einer Abmahnung lautet: Ruhe bewahren und auf keinen Fall spontan antworten! In den meisten Fällen ist es sinnvoller, die Abmahnung von einem Rechtsanwalt auf Fehler überprüfen zu lassen. Denn viele Abmahnungen sind wirkungslos, da sie den formalen Ansprüchen nicht genügen. So dürfen beispielsweise nur eindeutige Verstöße gegen konkrete arbeitsrechtliche, also vertragliche Pflichten abgemahnt werden, wenn zum Beispiel Anweisungen nicht ausgeführt werden und der Betrieb dadurch Schaden nimmt. Abmahnungen allgemeiner Art, die beispielsweise die nachlassenden Leistungen des Arbeitnehmers bemängeln, sind wertlos und würden von einem Arbeitsgericht sofort für unwirksam erklärt.

Wer einen Widerspruch gegen eine Abmahnung einlegen möchte, sollte dies genau abwägen. Denn nach spätestens zwei Jahren müssen die Abmahnung und alle Schriftstücke, die mit ihr in Zusammenhang stehen aus der Personalakte entfernt werden. Selbst wenn vor Ablauf dieser Frist eine Kündigung mit der Begründung erfolgt, dass vorher ausgesprochene Abmahnungen ohne Erfolg waren, kann das Amtsgericht eine Abmahnung auch rückwirkend auf Wirksamkeit überprüfen. War die Abmahnung unwirksam, muss die Kündigung zurückgenommen werden. Es kann sich also lohnen und Streit vermeiden helfen, die Abmahnung zunächst einmal ohne Widerspruch hinzunehmen. Möglicherweise ist es sogar von Vorteil, eine Abmahnung erst in einem Kündigungsschutzprozess als fehlerhaft zu entlarven. Die Kündigung ist dann unwirksam und der Arbeitnehmer gewinnt den Prozess.

Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechts­anwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuz­nach, Koblenz, Mainz und Trier.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.

Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie z.B. die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Redaktion: www.azetpr.com