Mit einer Vorsorgevollmacht kann festgelegt werden, wer die persönlichen Angelegenheiten im Notfall regelt.
Auch junge Menschen kann ein Schicksalsschlag treffen.
©Africa Studio_shutterstock.com

Anwaltssuche Rheinland-Pfalz
Anwaltssuche Schleswig-Holstein

Rechtsanwaltskammer Koblenz. Eine psychische Krankheit, ein Unfall oder eine körperliche, geistige oder seelische Behinderung – seine persönlichen Angelegenheiten selbst nicht mehr regeln zu können kann jeden treffen. In solchen Situationen benötigen Volljährige einen gesetzlichen Vertreter, einen sogenannten Betreuer, der wichtige wirtschaftliche und persönliche Dinge in Vertretung bestimmt und entscheidet. Viele Menschen machen sich Sorgen, dass ein gerichtlich angeordneter Betreuer gegen ihren Willen handelt oder sich nicht ausreichend um sie kümmert. Wer die vertrauensvolle Aufgabe der Betreuung keinem Fremden überlassen möchte, sollte eine Vorsorgevollmacht aufsetzen. Dass in diesen Lebenslagen automatisch Ehegatten oder Kinder stellvertretend entscheiden können, ist ein Irrglaube. Es gibt keine automatische Vertretung.

Vorsorgen ist keine Frage des Alters

Jeder kann einen vertrauenswürdigen Menschen wählen, der nicht nur bereit, sondern auch in der Lage ist, vermögensrechtliche und persönliche Angelegenheiten zu regeln, wenn man es selbst nicht mehr tun kann. Eine Vorsorgevollmacht sollte möglichst alle denkbaren Lebenssituationen abdecken – darunter zählt z. B. das Recht, Entscheidungen über den Aufenthalt des Erkrankten zu treffen oder freiheitsentziehenden Maßnahmen zuzustimmen. Auch medizinische Einwilligungen muss der Betroffene ausdrücklich anweisen und die zukünftigen Ärzte vorab von der Schweigepflicht entbinden. Erst dann dürfen die Mediziner der Vertrauensperson alles über die Erkrankung des Vollmachtgebers anvertrauen.

Über die Rechtsanwaltskammer Koblenz

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechts­anwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuz­nach, Koblenz, Mainz und Trier.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.

Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten wie zum Beispiel die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Redaktion: www.azetpr.com