Im Alter sind viele Menschen einsam.
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Rechtsanwaltskammer Koblenz. Zerwürfnisse und Kontaktabbrüche zwischen Eltern und ihren erwachsenen Kindern kommen in den besten Familien vor. Dennoch müssen Kinder im Ernstfall in den meisten Fällen für die Pflegekosten ihrer bedürftigen Eltern aufkommen. Hier erfahren Betroffene, in welchen Fällen die Unterhaltspflicht entfallen kann.

Härtefälle – wann gelten sie?

Grundsätzlich sind Verwandte in gerader Linie zum gegenseitigen Unterhalt verpflichtet (§ 1601 BGB). Kinder dürfen ihre Unterhaltspflicht gegenüber ihren Eltern also nur in Ausnahmefällen zurückweisen. Als sogenannte Härtefälle gelten beispielsweise körperliche Gewalt, sexueller Missbrauch oder die jahrzehntelange einseitige Kontaktverweigerung gegenüber den eigenen Kindern. Auch Situationen, in denen sich die Eltern jahrelang nicht um die Kinder gekümmert oder sie gar verwahrlost haben, zählen als schwerwiegende Verfehlung der Elternpflicht.

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Unterhaltspflicht entfällt bei Vernachlässigung

Um von der Unterhaltspflicht entbunden zu werden, erkennen Familiengerichte nur in schwerwiegenden Ausnahmefällen einen Kontaktabbruch als Grund an. Von Unterhaltsforderungen kann das Einkommen des Kindes in bestimmten Fällen unberührt bleiben: Das Kind wurde schon im Kleinkindalter bei den Großeltern zurückgelassen und von den Eltern auch später vernachlässigt.

Ein seit längerer Zeit gestörtes Verhältnis zu den Eltern oder ein abgebrochener Kontakt allein sind nicht ausreichend, um von der Deckung der elterlichen Pflegekosten befreit zu werden. Ebenso wird eine Enterbung nicht akzeptiert, um Elternunterhalt verweigern zu dürfen.

Unterhaltsverpflichtung: Was gilt als schwerwiegende Verfehlung?

Eine zurückgewiesene Unterhaltsverpflichtung lehnte der Bundesgerichtshof auch in einem Fall ab, wo zwischen dem bedürftigen Vater und seiner Tochter überhaupt kein Kontakt entstanden ist. Aufgrund einer psychischen Erkrankung stufte das Gericht das Fehlverhalten des Vaters nicht als schwerwiegende Verfehlung ein.

Im Zweifelsfall sollten Betroffene einen Anwalt aufsuchen. Fachanwälte und Anwälte, die sich auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert haben, nennt Ihnen auf Anfrage die Rechtsanwaltskammer Koblenz unter der Telefonnummer 0261/30335-55 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rakko.de.

Die Rechtsanwaltskammer Koblenz vertritt die Rechts­anwälte der Landgerichtsbezirke Bad Kreuz­nach, Koblenz, Mainz und Trier.

Rechtsanwälte schützen als unabhängige Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten ihre Mandanten vor Rechtsverlusten und begleiten sie rechtsgestaltend, konfliktvermeidend und streitschlichtend. Sie bewahren ihre Mandanten vor Fehlentscheidungen durch Gerichte und Behörden und sichern die Mandanten vor verfassungswidrigen Beeinträchtigungen und vor staatlicher Machtüberschreitung.

Rechtsanwälte haben strenge berufsrechtliche Regelungen zu beachten . Dazu zählt beispielsweise die Verschwiegenheitsverpflichtung. Sie dürfen das Vertrauen der Mandanten nicht durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Redaktion: www.azetpr.com

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