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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Solange alles gut läuft, ist Hilfe von außen nicht nötig. Doch Alltagssituationen, die fachkundigen Rat von heute auf morgen unausweichlich machen, gibt es genug: Probleme bei der Arbeit, mit dem Vermieter, mit Handyverträgen, beim Online-Kauf oder Abmahnungen bei Filesharing. Damit keine noch so kleine Auseinandersetzung zu einem echten Problem wird, sollten Ratsuchende den Gang zum Rechtsanwalt nicht scheuen. Mit finanzieller Unterstützung können Betroffene rechnen.

Nicht auf die lange Bank schieben
Nicht jeder verfügt über eine kostendeckende Rechtsschutzversicherung. Doch professionelle anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, bedeutet nicht zwangsläufig viel Geld bezahlen zu müssen. Wichtig ist vor allem, das Beratungsgespräch frühzeitig zu suchen.

Beratungshilfe für jedermann
Egal, ob aufgrund persönlicher oder wirtschaftlicher Verhältnisse – wer die finanziellen Mittel für eine Rechtsberatung nicht aufbringen kann, hat Anspruch auf Beratungshilfe. Rechtssuchende müssen dafür einen Beratungshilfeschein beim jeweiligen Amtsgericht beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Antrag schriftlich oder mündlich gestellt wird. Wichtig ist, dass der Betroffene alle erforderlichen Unterlagen mitbringt. Unterlagen, die nachweisen, dass der Betroffene nicht in der Lage ist, die anwaltlichen Kosten zu übernehmen, dürfen nicht fehlen. Den Beratungshilfeschein stellt das Amtsgericht aus. Damit können Ratsuchende einen Rechtsanwalt ihrer Wahl aufsuchen. Lediglich ein pauschaler Betrag von 15 Euro, der direkt an den Rechtsanwalt gezahlt werden muss, fällt an.

Hilfe bei gerichtlichen Auseinandersetzungen
Falls das Problem nicht durch eine einfache anwaltliche Beratung gelöst werden kann und sogar Gerichte eingeschaltet werden müssen, können Betroffene auch hier auf Unterstützung zählen. Prozesskostenhilfe kann jeder beantragen, dem die nötigen finanziellen Mittel für einen gerichtlichen Rechtsstreit fehlen. Um Prozesskostenhilfe gewährt zu bekommen, müssen im Wesentlichen die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Beratungshilfe vorliegen. Außerdem muss das Gericht erkennen, dass die beabsichtigte Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg hat. Der Antrag kann beim Prozessgericht ebenfalls mündlich gestellt werden – sofern alle notwendigen Unterlagen vorliegen. Auch hier wählt der Betroffene den Rechtsanwalt selbst aus. Die Staatskasse übernimmt Gerichtskosten und Gerichtsvollzieherkosten sowie die gebührenrechtlichen Ansprüche der beigeordneten Rechtsanwälte.

Aber Achtung: Prozesskostenhilfe führt nicht automatisch dazu, dass der Betroffene von sämtlichen Kosten vollständig befreit wird. Unter Umständen kann sich aus den Vermögensverhältnissen ergeben, dass für den Rechtssuchenden monatliche Raten anfallen. Sollte darüber hinaus die Partei, der Prozesskostenhilfe gewährt wurde, den Rechtsstreit verlieren, muss sie die Kosten erstatten, die bei dem Gegner entstanden sind.

Verhandlungssache
Außerhalb der Beratungs- und Prozesskostenhilfe gibt es eine Reihe anderer Gestaltungsmöglichkeiten, um die Anwaltskosten möglichst gering zu halten. So ist die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gedeckelt auf höchstens 190 Euro – für hohe Gegenstandswerte. Bei niedrigeren Gegenstandswerten fällt diese Gebühr wesentlich geringer aus (§ 34 RVG).

Weiterhin hat der Mandant die Möglichkeit, mit dem Rechtsanwalt über die Vergütung zu verhandeln. In der Regel geschieht dies über eine Stundenlohnvereinbarung. Wenn also absehbar ist, dass eine Auseinandersetzung außergerichtlich relativ schnell geregelt werden kann, die wegen eines hohen Gegenstandswertes mit hohen Gebühren verbunden wäre, kann anwaltliche Hilfe auch günstig gewährt werden (§ 3a RVG).

Liegen bestimmte Voraussetzungen vor, sind auch eine erfolgsunabhängige Vergütung sowie ein Erfolgshonorar denkbar (§§ 4, 4a RVG).

Jeder Rechtsanwalt ist bereit, mit dem Mandanten über die Höhe der Vergütung zu sprechen und verschiedene Möglichkeiten für eine bezahlbare Lösung auszuloten.

Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Anwälte nennt auf Anfrage in der Zeit von 9 bis 12 Uhr die Schleswig-Holsteinische Rechtsanwalts­kammer unter der Telefonnummer 04621/9391-11 oder der Anwaltsuchdienst im Internet: www.rak-sh.de.

Rechtsanwälte sind unabhängige Berater in allen Rechtsangelegenheiten. Sie vertreten ausschließlich die Interessen ihrer Mandanten, helfen bei der Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen und erarbeiten wirtschaftlich vernünftige Lösungen. Der Anwalt und seine Mitarbeiter sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet und dürfen auf keinen Fall das Vertrauen der Mandanten durch die Wahrnehmung widerstreitender Interessen enttäuschen.

Besuchen Sie auch die Facebook-Seite der Schleswig-Holsteinischen Rechtsanwaltskammer: www.facebook.com/SH.Rechtsanwaltskammer.

Redaktion: www.azetpr.com