Sozialamt kann Schenkung zurückfordern

Bei Schenkungen, wie zum Beispiel Immobilien, gilt für die Rückforderung durch das Sozialamt eine Frist von zehn Jahren. Foto: Tierra Mallorca_unsplash.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Viele ältere Immobilienbesitzer überschreiben ihr Haus oder ihre Wohnung bereits zu Lebzeiten auf ihre Kinder. Doch was ist, wenn die Schenkenden beispielsweise aufgrund von plötzlicher Pflegebedürftigkeit auf Sozialleistungen angewiesen sind? Müssen die neuen Eigentümer die Schenkung zurückgeben?