Straße, für die Streupflicht gilt

Bei Schneefällen und Glätte gilt die Räum- und Streupflicht. © Foto: Herrmann Wittekopf_unsplash.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Die kühlen Temperaturen der letzten Tage erinnern daran, dass der Winter vor der Tür steht. Damit es auch bei unerwarteten Schneefällen und Glätte nicht zu Rutschpartien kommt, gibt es die Räum- und Streupflicht. Wenn Grundstücksanlieger ihre Pflicht vernachlässigen, müssen Sie bei etwaigen Unfällen haften, sofern der Schaden eindeutig auf das Versäumnis zurückzuführen ist. Bereits für die Nichteinhaltung des Winterdienstes können in manchen Bundesländern hohe Bußgelder verhängt werden.