Leerer Geldbeutel

Zahlungsunfähige können eine Privatinsolvenz anmelden und sich über ein geregeltes Verfahren von nahezu allen bestehenden Schulden befreien. © Foto: Chronomarchie_pixabay.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Unerwartete Schicksalsschläge wie Arbeitslosigkeit, Trennung oder eine schwere chronische Krankheit können jeden treffen und zur Zahlungsunfähigkeit führen. Betroffene, die nicht aus eigener Kraft aus dieser Situation herauskommen, können eine Privatinsolvenz anmelden und sich über ein geregeltes Verfahren von nahezu allen bestehenden Schulden befreien. Unterstützt werden sie während des mehrjährigen Verfahrens von einem Insolvenzverwalter, der die Insolvenzmasse, also das pfändbare Vermögen verwaltet und die Forderungen der Gläubiger abwickelt.