Verkehrsunfall

Das Gaffen bei Unfällen behindert Rettungsarbeiten. Dies gefährdet Unfallopfer und ist unter Umständen sogar eine Straftat. © Foto: Beeki_pixabay.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Bei Verkehrsstaus und Unfällen kommt es immer wieder vor, dass Schaulustige die Rettungskräfte behindern, indem sie Zufahrtswege versperren. Diese sogenannten „Gaffer“ müssen zunächst zum Verlassen der Unfallstelle aufgefordert werden, bevor den Verletzten geholfen werden kann. Durch ihr Verhalten gefährden Schaulustige nicht nur sich selbst, sie stellen auch eine große Gefahr für die Unfallopfer dar. Also Achtung: Wer als Zuschauer Rettungsarbeiten behindert, muss mit Geldstrafen rechnen und macht sich gegebenenfalls sogar strafbar.