Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Wer ein gutes Verhältnis zu seinem Nachbarn hat, macht sich oft keine Gedanken, wenn die einzige Zufahrt oder der Fußweg zur eigenen Immobilie über dessen Grundstück führt. Kommt es allerdings zum Streit oder wechselt der Eigentümer, kann dies schnell für Probleme sorgen: Selbst nach jahrzehntelanger Nutzung mit Einverständnis des Nachbarn besteht kein gewohnheitsrechtliches Wegerecht. Kaufinteressenten sollten vor dem Erwerb eines Grundstücks, das nicht an einer öffentlichen Straße liegt, unbedingt prüfen, ob die Erlaubnis zur Wegenutzung im Grundbuch eingetragen ist. Andernfalls ist der freie Zugang nicht abgesichert.
Monat: September 2022
Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Bauvorhaben werden nicht immer so abgewickelt, wie die Bauherren es sich vorstellen. Eine häufige Ursache sind Unklarheiten, die auf einen lückenhaften oder unklar formulierten Bauvertrag zurückzuführen sind. Es sollte daher stets darauf geachtet werden, dass der Vertrag eindeutig ist.