Haus mit mehreren Wohnungen

Heizöl, Gas und Strom werden immer teurer. Umso wichtiger ist eine genaue Prüfung der nächsten Betriebskostenabrechnung. © Foto: Adrien Olichon_pexels.com

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer. Heizöl, Gas und Strom werden immer teurer. Viele Mieter könnten das spätestens bei der nächsten Betriebskostenabrechnung merken. Umso wichtiger ist eine genaue Prüfung der einzelnen Abrechnungspositionen. Vermieter dürfen lediglich laufende Ausgaben auf die Mieter umlegen, nicht aber einmalige Kosten. Zudem müssen die Kosten verständlich aufgeschlüsselt sein. Für die Erstellung der Abrechnung haben Vermieter längstens zwölf Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode Zeit. Nach Ablauf der Jahresfrist dürfen sie im Regelfall keine Nachzahlungen mehr einfordern. Ist die Betriebskostenabrechnung fehlerhaft, können Mieter innerhalb von zwölf Monaten nach Erhalt Einwendungen erheben. Darüber hinaus kommt aktuell oft die Frage auf, ob Vermieter ohne Absprache die Raumtemperatur senken oder aufgrund nicht bezahlter Nebenkosten das Mietverhältnis kündigen dürfen.